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Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Preetz-Land I gesucht!

Das Amt Preetz-Land sucht Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Preetz-Land I.

Zum Schiedsamtsbezirk Preetz-Land I gehört u.a. die Gemeinde Lehmkuhlen. 

 

Alle an dem Amt einer Schiedsperson Interessierten werden hiermit aufgefordert, bis zum 30. 06. 2024 ihre schriftliche Bewerbung (Kurz-Lebenslauf genügt) beim Amt Preetz-Land, Der Amtsvorsteher, z. Hd. Frau Kähler, Am Berg 2, 24211 Schellhorn einzureichen.

 

Eine kurze Beschreibung der Aufgaben findet ihr hier: https://www.amtpreetzland.de/verwaltung-politik/buergerservice/schiedswesen

 

Folgende Anforderungen und Aufgaben sind für dieses Amt Voraussetzungen:

 

Eignung: (§§ 2 und 6 Schiedsordnung) 

In das Schiedsamt sind Personen zu berufen, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind. Dies heißt im Wesentlichen, dass die Person über eine gewisse persönliche Ausstrahlung verfügen sollte und dass dessen bzw. deren Wort in der Gemeinde allgemein anerkannt wird. Freude am Zuhören, Verhandlungsgeschick und eine gewisse Wortgewandtheit sind vorteilhaft. Ausgeschlossen hiervon sind Personen, welche nicht die Fähigkeit zur Bekleidung ö entlicher Ämter besitzen oder unter Betreuung stehen. Die Schiedsperson soll ferner zwischen 30 und 65 Jahre alt sein und in einer der Gemeinden des Schiedsamtsbezirks wohnen.

 

Aufgaben: (§13 Schiedsordnung)

Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten fi nden über vermögensrechtliche Ansprüche (z. B. Schadensersatz, Schmerzensgeld, Beachtung der Hausordnung oder Wahrung der nachbarschaftlichen Belange) statt, sowie über sonstige Ansprüche aus dem Nachbarrecht (z. B. Störung durch Haustiere, Geräusch- und/ oder Geruchsbelästigungen). Auch Verletzungen der persönlichen Ehre können hierunter fallen.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Di, 04. Juni 2024

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